Auch Magdeburg für Vorfälle bei Pokalspiel bestraft

Frankfurt/Main – Nach Eintracht Frankfurt ist nun auch Fußball-Drittligist 1. FC Magdeburg für die Vorfälle beim Pokalspiel am 21. August bestraft worden.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Heim-Verein wegen «unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger» zu einer Geldbuße in Höhe von 20 000 Euro. «Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 10 000 Euro für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu verwenden», heißt es in einer DFB-Mitteilung.

Der 1. FCM muss außerdem ein Meisterschaftsspiel «unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit» – Schließung der Nordtribüne, Blöcke 3 bis 5 und des Blockes 12 der Osttribüne – austragen.

Im Bereich des Gästeblocks seien am 21. August mehrfach «Böller und Rauch gezündet» worden, heißt es in der Urteilsbegründung, zudem wurden in mindestens zwei Fällen gezielt Leuchtraketen abgeschossen. Magdeburger Fans seien in den Innenraum eingedrungen. Der Schiedsrichter unterbrach daraufhin das Spiel für elf Minuten und beorderte beide Mannschaften in die Kabinen.

«Die Magdeburger Anhänger auf der Nordtribüne stimmten während des Spiels mehrfach diskriminierende, herabwürdigende oder verunglimpfende Sprechchöre und Gesänge an», hieß es weiter. Zudem wurde der «Hitler- und Kühnengruß gezeigt». Deshalb widerrief das Sportgericht die Bewährung eines Urteils des DFB-Bundesgerichts vom 17. August 2016. Darin hatte das DFB-Bundesgericht einen Zuschauer-Teilausschluss für das übernächste Heimspiel angeordnet.

Bundesligist Eintracht Frankfurt war vom DFB-Sportgericht unter anderem zu zwei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt worden. So muss der Fanblock bei den nächsten Heimspielen an diesem Samstag gegen Bayern München und den FC Ingolstadt (DFB-Pokal) geschlossen werden.

Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

Fotocredits: Britta Pedersen
(dpa)

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