Autofahrt ins EU-Ausland: Grüne Versicherungskarte mitnehmen

Erfurt – Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, legt besser die Grüne Versicherungskarte ins Handschuhfach, rät der Tüv Thüringen. Diese «Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr» gilt als Nachweis für den Kfz-Versicherungsschutz. Eigentlich reicht in der EU bereits das Kennzeichen.

Nicht zwingend erforderlich sei die grüne Karte auch in folgenden Nicht-EU-Ländern: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Der Tüv rät dennoch, auch hier den Nachweis besser immer dabeizuhaben. Denn er macht die Abwicklung eines Unfalls vor Ort bei Sprachbarrieren einfacher.

Man hat sofort ein Dokument zum Austausch mit dem Unfallgegner parat. Vor allem auch in Italien ist die Karte laut Tüv erfahrungsgemäß ratsam, da die Polizei vor Ort oft darauf besteht. Die Karte stellt die eigene Versicherung kostenlos aus.

In einigen Nicht-EU-Länder ist die Karte sogar Pflicht: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, Türkei, Russland, Ukraine und Weißrussland verlangen den Nachweis. Dort müsse er teils bereits beim Grenzübertritt vorgezeigt werden, teilt die Prüforganisation mit.

Unter anderem der Kosovo, Israel, Iran, Marokko, Tunesien erkennen die Grüne Karte allerdings nicht an. Hier sei es ratsam, im Vorfeld seinen Versicherer zu kontaktieren.

Fotocredits: Armin Weigel
(dpa/tmn)

(dpa)
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Artikel bewerten)
Loading...