Bei Verspätung: Wann zahlt die Bahn fürs Taxi?

Berlin (dpa/tmn) – Die Bahn hat Verspätung: Wie kommt man jetzt noch zum eigentlich Ziel der Reise? Schließlich fahren irgendwann keine U- und S-Bahnen oder Busse mehr, um vom Bahnhof noch weiter zu kommen.

Manchmal erstattet die Bahn dem Reisenden in einem solchen Fall die Kosten für das Taxi. Aber eben nicht immer. Wie ist die Regelung? Sehr spezifisch. Zum einen muss die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr liegen. Zum anderen muss die Verspätung mindestens 60 Minuten betragen, teilt die Deutsche Bahn mit. Oder: Ein Zug fällt aus, es war der letzte planmäßige Verbindung, und nun kann der Zielbahnhof nicht mehr vor 0.00 Uhr erreicht werden.

Stellt das Unternehmen dann kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, und der Kunde kann mit keinem Mitarbeiter der Bahn etwa im Zug oder einer Informationsstelle Kontakt aufnehmen, kann er sich die Kosten für ein Taxi bis 80 Euro ersetzen lassen. Die Taxi-Quittung und das Ticket der betroffenen Reise reicht man dafür beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.

Fotocredits: Jens Wolf

(dpa)
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