Beschlossen: der Mindestlohn kommt

MindestlohnAb dem nächsten Jahr gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Mit nur fünf Gegenstimmen und 61 Enthaltungen kann sich das Mindestlohn-Gesetz auf eine besonders breite parlamentarische Zustimmung stützen, die Zustimmung des Bundesrats ist reine Formsache.

Umsetzung ab 2015

Von der Mindestlohn-Regelung sind rund 3,7 Millionen Menschen hierzulande betroffen, deren Stundenlohn ab Januar entsprechend steigen wird. Damit erstreckt sich das Gesetz auf einen relativ breiten Personenkreis. Generell ausgenommen sind nur Jugendliche unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate in einem neuen Job. Von 2016 an soll der Mindestlohn durch eine Mindestlohn-Kommission festgesetzt werden, in der sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften vertreten sind. Damit wird dem Prinzip der Tarifautonomie Rechnung getragen, wonach Löhne von den Tarifpartnern und nicht vom Staat festgelegt werden. Die jetzige staatliche Mindestlohn-Festsetzung stellt insofern eine Ausnahme dar. Künftig soll der Mindestlohn außerdem in Zwei-Jahres-Abständen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Ausnahmen: Saisonarbeiter und Zeitungszusteller

Bis zuletzt war hart um branchenbezogene Ausnahmeregelungen gerungen worden. Bundesarbeitsministerin Nahles wollte ursprünglich eigentlich keine Ausnahmen zulassen, sie musste aber in der Großen Koalition Forderungen aus der CDU/CSU nachgeben. Herausgekommen ist ein typischer Kompromiss. In einigen Bereichen gibt es jetzt bis 2017 befristete Übergangsregelungen. Betroffen sind insbesondere Saisonarbeiter und Zeitungszusteller:

  • Saisonarbeiter erhalten zwar ebenfalls den Mindestlohn von 8,50 Euro bereits ab nächstem Jahr, Kost und Logis können dabei aber angerechnet werden. Gleichzeitig ist die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht von 50 aus 70 Tage erweitert worden;
  • Bei Zeitungszustellern wird der Mindestlohn stufenweise eingeführt. Bei Zustellern auf Minijob-Basis kann der Lohn 2015 noch um ein Viertel unter der Mindestlohn-Grenze liegen, 2016 um 15 Prozent darunter. Erst 2017 sind dann auch 8,50 Euro zu zahlen. Sollte die Mindestlohn-Kommission zwischenzeitlich eine Anhebung vereinbart haben, würde sie auch für die Zeitungszusteller gelten.

SPD-Anliegen verwirklicht

Die wirtschaftlichen Effekte der Mindestlohn-Regelung werden nach wie vor kontrovers diskutiert. Mit der Gesetzesverabschiedung wird jedenfalls ein Kernanliegen des Koalitionspartners SPD in der Großen Koalition umgesetzt. Der SPD-Vorsitzende und Bundeswirtschaftsminister Gabriel zeigte sich denn auch hochzufrieden mit der Regelung. Sie bedeute einen großen sozialen Fortschritt und einen Wendepunkt. Viel zu lange seien faire Löhne bekämpft worden. Deutschland ist bisher eines der wenigen EU-Länder ohne flächendeckende Mindestlohn-Regelung.

Foto: fairith – Fotolia

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