BVB muss auf Strafantrag von DFB-Kontrollausschuss reagieren

Dortmund – Leicht wird die Entscheidung für die Verantwortlichen von Borussia Dortmund nicht fallen. Bis heute Mittag müssen sie sich äußern, ob der Verein die vom DFB-Kontrollausschuss beantragte Strafe für die Vorkommnisse im Bundesligaspiel gegen RB Leipzig akzeptiert.

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes hatte wegen des massiven Fehlverhaltens der BVB-Fans mit beleidigenden Transparenten und Schmährufen die Sperrung der Dortmunder Südtribüne – der legendären Gelben Wand – für eine Partie beantragt. Außerdem soll der Bundesliga-Revierclub 100 000 Euro Strafe zahlen.

«Eine derartige Verunglimpfung und Diffamierung von einzelnen Personen und Vereinen durch Transparente und Schmähgesänge ist nicht hinnehmbar und muss konsequent sanktioniert werden», hatte Anton Nachreiner, Vorsitzender des Kontrollausschusses, als Grund für den Antrag genannt.

Die gewalttätigen Ausschreitungen vor der Partie mit mehreren Verletzten können vom DFB nach dessen Statuten nicht sanktioniert werden, da sie sich außerhalb der Arena ereigneten.

Wenn der BVB den Sanktionen zustimmt, würde ein Einzelrichter des DFB-Sportgerichts ein entsprechendes Urteil fällen. Bei einer Ablehnung der Strafe wäre eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht die wahrscheinlichste Option.

Fotocredits: Ina Fassbender
(dpa)

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