DFL: Bis Jahresende 50+1-Entscheidung im Fall Hannover 96

Frankfurt/Main – Die Deutsche Fußball Liga (DFL) peilt bis zum Jahresende eine Entscheidung über die von Hannover 96 beantragte Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel an.

«Das DFL-Präsidium als zuständiges Gremium wird sich damit in den nächsten Wochen befassen. Eine Entscheidung über den Antrag soll bis Ende des Jahres erfolgen», sagte ein DFL-Sprecher auf dpa-Anfrage.

Er bestätigte, «dass bei der DFL ein Antrag einschließlich Begründung von Herrn Kind und Hannover 96 auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1 Regel zugunsten von Herrn Kind eingegangen ist. Die Unterlagen liegen seit rund vier Wochen vor.»

Die 50+1-Regel schreibt vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit bei in Kapitalgesellschaften ausgegliederten Bundesligavereinen erlangen dürfen. Allerdings wurde in den DFL-Statuten verankert, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen gefördert hat. Dies ist bei Hannover-Präsident Kind der Fall.

Ein neues Gutachten soll nun aber Kind an der endgültigen Machtübernahme hindern. Einem Bericht des «Spiegel» zufolge hat Kinds clubinterne Opposition bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die Gutachter werfen Kind vor, sich mit dem Erwerb von Anteilen «sittenwidrig einen erheblichen Vermögensvorteil» zu verschaffen.

Dabei geht es um die Summe, die Kind für den Kauf eines Anteils von 51 Prozent an der Hannover 96 Management GmbH vereinbart hat. Der Aufsichtsrat des Stammvereins stimmte Anfang August einem Kaufpreis von 12 750 Euro zu. Dem Gutachten zufolge liege der Wert jedoch mindestens bei zehn Millionen Euro. Bereits der ehemalige DFL-Geschäftsführer Christian Müller hatte in einem Gutachten den Verkauf zu diesen Preis als «unvertretbar» eingestuft.

Kind hatte diese Kritik stets zurückgewiesen und wiederholte dies auf Anfrage. Ein Kauf zum Nominalwert der Gesellschaft sei korrekt. «Entsprechende Gutachten liegen uns vor», sagte Kind. Zu der aktuellen Prüfung sagte er: «Wir kennen dieses Gutachten nicht und können es deshalb inhaltlich nicht beurteilen.»

Der 73 Jahre alte Hörgeräte-Unternehmer ist einer der großen Kritiker der 50+1-Regel im deutschen Profifußball, nach der Investoren anders als zum Beispiel in der englischen Premier League nicht mehr als 49 Prozent der Club-Anteile halten dürfen.

Fotocredits: Peter Steffen
(dpa)

(dpa)
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Artikel bewerten)
Loading...