Für Auslandsreise den Organspendeausweis übersetzen lassen

Köln (dpa/tmn) – Reisende mit einem Organspendeausweis sollten diesen auf Auslandsreisen in der entsprechenden Landessprache mit sich führen. Dazu rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Urlauber informieren sich am besten über die Bestimmungen im Zielland.

Wann die Organe einer Person entnommen werden dürfen, sei in den Ländern Europas nicht einheitlich geregelt. In Frankreich, Italien, Polen, Spanien, Österreich und der Türkei gilt zum Beispiel die sogenannte Widerspruchslösung.

Das heißt: In diesen Ländern dürfen Organe zur Transplantation entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. In Deutschland ist das anders: Hierzulande müssen Organspender der Entnahme aktiv zugestimmt haben. Wichtig: Bei einem Todesfall gilt Landesrecht, unabhängig von der Nationalität des Toten.

Fotocredits: Axel Heimken

(dpa)
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