Helm tragen und nur bei Grün gehen

Frankfurt/Main – Nur bei Grün über die Straße gehen und beim Radeln einen Helm tagen – bei diesen beiden Regeln sollten Erwachsene Kindern ein Vorbild sein. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.

Und das gelte nicht nur für Eltern, die kleinere Kinder auf ihrem Schulweg begleiten, sondern für alle Erwachsene im Straßenverkehr. Während es für Radler dabei keine Helmpflicht gibt, ist das Ignorieren einer roten Fußgängerampel verboten und wird mit Bußgeldern ab fünf Euro bestraft.

An Auto- und Motorradfahrer appelliert der AvD, besonders in der Nähe von Schulen besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren und immer konzentriert und bremsbereit zu sein. Denn zur Zeit sind viele Erstklässler unterwegs, die mit ihrem Schulweg und den damit verbundenen Gefahren erstmals konfrontiert sind.

Eltern sollten Schulanfänger in den ersten Monaten auf dem Weg begleiten und auch nach dem Start der Schule die Route immer wieder üben.

Fotocredits: Jan Woitas
(dpa/tmn)

(dpa)
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