Hupen ist nicht erlaubt – aber meist geduldet

München – Bei Hochzeiten wird die gemeinsame Fahrt mehrerer Autos oft mit einem ausgedehnten Hupkonzert gefeiert. Mancher Fahrer stellt sich dann die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist.

Die Antwort darauf lautet: Eigentlich nicht, denn das Hupen ist nur bei einer Gefährdung auf der Straße erlaubt,
erläutert der ADAC. Bei Hochzeiten seien die Behörden aber in der Regel nachsichtig und verhängten kein Verwarnungsgeld.

Die Autokolonne mit den Hochzeitsgästen müsse auch nicht angemeldet werden. Schmuck an den Fahrzeugen sei zwar erlaubt, er müsse aber so angebracht werden, dass er nicht abfallen kann.

Fotocredits: Rainer Jensen
(dpa/tmn)

(dpa)
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