Muss ich als Anwohner die Kurtaxe zahlen?

Rostock/Hannover (dpa/tmn) – Kurtaxe wird in Deutschland in mehr als 350 Kur-, Erholungs- und Fremdenverkehrsgemeinden kassiert. Sie dient zur Finanzierung des Kur-, Freizeit- und Erholungsangebots vor Ort.

Touristen müssen in der Regel zwischen 0,50 bis 3,50 Euro zahlen. Minderjährige sind oft von den Gebühren befreit. Doch was ist mit Anwohnern? Müssen sie Kurtaxe zahlen, wenn sie etwa mit angereisten Freunden in der eigenen Heimat Urlaub machen?

In der Regel nicht. Das Tourismusmarketing Niedersachsen zum Beispiel verweist auf das Kommunalabgabengesetz. Demnach wird die Kurtaxe von allen Personen erhoben, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind. Ähnlich in Mecklenburg-Vorpommern: Dem Tourismusverband ist nach eigenen Angaben kein Ort im Bundesland bekannt, an dem nicht alle haupt- und nebenwohnsitzlich gemeldeten Einheimischen von der Kurabgabe ausgenommen wären.

Anders ist es zum Beispiel in Berlin: Die «City Tax» für private Übernachtungen wird auch für Berliner fällig, die in der Stadt in einem Hotel oder einer Pension nächtigen. Der Berliner gelte dann quasi als Tagestourist, so Visit Berlin.

Fotocredits: Bernd Wüstneck

(dpa)
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