Rettig zu 50+1: Prüfantrag beim Bundeskartellamt fragwürdig

Hamburg – Geschäftsführer Andreas Rettig vom Fußball-Zweitligisten FC St. Pauli hat die Verweigerung der 50+1-Ausnahmegenehmigung für Hannover 96 als «eine folgerichtige und erwartbare Entscheidung» bezeichnet.

Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga hatte einen entsprechenden Antrag des Bundesligisten unter der Führung von Clubchef Martin Kind abgelehnt.

Allerdings hält es der 55 Jahre alte ehemalige DFL-Geschäftsführer Rettig nach einer entsprechenden DFL-Ankündigung für fragwürdig, ob man zum jetzigen Zeitpunkt das Bundeskartellamt bei einem Sachverhalt zurate ziehen müsse, der seit vielen Jahren bekannt sei und wo es keine neuen Tatsachen gebe. «Ich glaube, wenn es ein ahndungswürdiges Thema wäre, hätte das Bundeskartellamt dieses in den fast jährlich stattfindenden Gesprächen mit der DFL zum Thema Fernsehrechte sicherlich zur Sprache gebracht. Das verwundert ein wenig, ist aber zur Kenntnis zu nehmen», sagte Rettig.

Die Deutsche Fußball Liga hat nach der Ablehnung des Ausnahmeantrags von Hannovers Clubchef Kind bei der 50+1-Regel einen Prüfantrag beim Bundeskartellamt gestellt. «Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen», sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball.

Die Vereine der Bundesliga und 2. Liga erhalten laut der Regel nur eine Lizenz, wenn der jeweilige Stammverein nach einer Ausgliederung der Profi-Abteilungen in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmanteile besitzt.

Fotocredits: Daniel Reinhardt
(dpa)

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