Sturm und Unwetter: So versichert man sich gegen Schäden

Sturm und Unwetter: So versichert man sich gegen Schäden Mit Einzug des Winters erlebt auch die Sturmsaison ihren Höhepunkt: Unwetter mit starkem Niederschlag und orkanartige Böen sind dann keine Seltenheit. Ebenso wie die Schäden durch entwurzelte Bäume, herumwirbelnde Dachziegel oder vollgelaufene Keller. Doch gegen solche Verwüstungen kann man sich absichern. Welche Policen Schäden durch Unwetter abdecken, verraten wir hier.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung sollte man auf alle Fälle haben. Weht bei Sturm beispielsweise ein Blumentopf vom Balkon, der einen Passanten tritt, tritt die Haftpflichtversicherung in Kraft. Sie haftet immer, wenn Schäden an anderen Personen zustande gekommen sind.

Hausratversicherung

Werden bewegliche Gegenstände in der Wohnung beispielsweise von einem Blitz getroffen, ersetzt die Versicherung den aufgekommenen Verlust – in der Regel zehn bis 25 Prozent der Versicherungssumme, die üblicherweise pauschal zwischen 650 und 700 Euro liegt. Unter Hausrat fallen zum Beispiel Möbel, Teppiche, elektronische Geräte, Lebensmittel und Kleidung. Keller und Dachboden werden nur von der Versicherung abgedeckt, wenn sie als Wohn- oder Hobbyraum genutzt werden.

Kfz-Haftpflicht

Neben einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist auch der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht sinnvoll. Die kommt nämlich für Schäden am eigenen Auto auf, die durch

  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag
  • Brand
  • Explosion
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Wildunfälle

verursacht wurden.

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist sinnvoll bei verschiedenen Arten von Schäden wie einem Brand, einer Explosion oder durch Unwetterschäden wie durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wasserschäden. Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Bestandteile wie Decken, Böden und mit dem Haus fest verbundene Teile ab und zahlt bei einem Totalschaden zum Beispiel den Wiederaufbau. In anderen Fällen übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten oder für bis zu zwölf Monate die Miete.


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