Tropensturm verschont Ferienziele in Thailand weitgehend

Bangkok – Der Tropensturm «Pabuk» hat in Thailand viel weniger Schaden angerichtet als befürchtet. Der Sturm zog am Wochenende mit Böen bis zu 75 Stundenkilometern über beliebte Ferienziele wie Phuket oder Koh Samui hinweg.

Dort halten sich derzeit auch viele deutsche Touristen auf, um dem europäischen Winter zu entkommen. Nach offiziellen Angaben wurden vier Menschen getötet, alles Einheimische. Die befürchtete Katastrophe blieb jedoch aus.

Beschädigungen und Verzögerungen im Verkehr

Die Behörden hoben ihre Sturmwarnung am Samstag auf. Damit war «Pabuk» offiziell kein Sturm mehr, sondern nur noch ein tropisches Tiefdruckgebiet. Nach einer vorläufigen Bilanz wurden insgesamt 60 Häuser schwer beschädigt oder ganz zerstört – allerdings nicht in den klassischen Touristenorten, sondern weiter unten im Süden des Landes.

Die Behörden hatten anfangs befürchtet, dass «Pabuk» ähnlich zerstörerisch werden könnte wie der Tropensturm «Harriet» 1962. Damals kamen in Thailand fast tausend Menschen ums Leben. Sofort nach dem Ende des Sturms begannen nun die Aufräumarbeiten. Der Flug- und Fährbetrieb lief am Sonntag wieder einigermaßen normal. Allerdings werden manche Urlauber wegen der Ausfälle erst mit großer Verspätung nach Hause kommen.

Touristenregionen weitgehend verschont

Besonders auf Koh Samui hatten viele mit viel Schlimmerem gerechnet. Dort hielten sich die Schäden jedoch sehr in Grenzen. Die Deutsche Bärbel Schäfer (55), die seit mehreren Jahren auf der Insel lebt, sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa: «Es war etwas stürmisch, aber nicht mehr als normal. Nicht einmal ein Stück Dach ist weg.»

Aus Phuket – einer anderen beliebten Gegend für Touristen – stellten Urlauber gleich nach dem Ende des Sturms schon wieder Fotos mit blauem Himmel ins Internet. Insgesamt halten sich nach Schätzungen derzeit etwa 30.000 deutsche Urlauber in Thailand auf. Der Tourismus gehört für das Land zu den wichtigsten Einnahmequellen.

Vor allem im Süden des Landes standen noch viele Straßen unter Wasser. Der Sturm entwurzelte auch Bäume und riss Häusern das Dach weg. Insgesamt mussten annähernd 35.000 Menschen vorübergehend in Notunterkünfte umziehen.

«Pabuk» – jetzt nur noch ein Tief – bewegte sich dann weiter in westlicher Richtung zum Indischen Ozean, zunächst in die Andamanensee und schließlich in den Golf von Bengalen. Meteorologen erwarten, dass sich «Pabuk» auf offener See wieder etwas verstärkt.

Oft kein Recht auf Entschädigung

Ein Recht auf Entschädigung bei Flugausfällen wegen des Tropensturms «Pabuk» haben Individual- und Pauschalreisende in der Regel nicht. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin.

Zwar sieht die EU-Fluggastrechte-Verordnung für abgesagte Flüge eine Ausgleichszahlung vor, die sich bei Langstrecken wie nach Thailand auf 600 Euro pro Person beläuft. «Aber die Fluggesellschaften können sich von der Zahlungspflicht entlasten, wenn sie sich auf außerordentliche Umstände beziehen können», erklärt Degott. «Dafür müssen sie konkret beweisen können, dass sie einen Flughafen nicht anfliegen konnten.» Das sei etwa der Fall, wenn die Flugsicherung vor Ort die Landungen begrenzt oder ein Flughafen komplett geschlossen wird. Vorsorgliche Absagen von Reisen durch die Airlines seien kein ausreichender Grund.

Wer eine Pauschalreise auf eine vom Sturm heimgesuchte Insel gebucht hat, ist ähnlich betroffen: Kann der Veranstalter außerordentliche Umstände für die Absage der Reise nachweisen, besteht kein Entschädigungsanspruch.

Reisepreis mindern oder Reiserücktritt

Fliegt der Veranstalter die Urlauber aber zum Beispiel erst mal nach Bangkok und legt dort einen Zwischenstopp ein, bleibe er in der Leistungspflicht, sagt Degott. Kann er dann die Reise nicht fortsetzen oder bietet Alternativen an, können Urlauber laut Degott den Reisepreis mindern. Auch wenn es dann an einen gleichwertigen Urlaubsort gehe, sei das möglich – es gehe hier nicht darum, ob ein minderwertiger Urlaub angeboten wird, sondern schlicht darum, dass es nicht der gebuchte Wunschort ist.

Verzögert sich die Abreise aus Europa wegen des Sturms zum Beispiel um einen Tag, darf der Urlauber von der Reise zurücktreten – ohne Stornierungskosten.

Fotocredits: Sam Gruber
(dpa)

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