Versicherung muss unter Umständen nach Jahren zahlen

Frankfurt/Main – Auch viele Jahre nach einem Verkehrsunfall können Unfallopfer noch Schadenersatz bekommen, etwa bei Komplikationen mit einem Zahnersatz. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ablesen.

Im verhandelten Fall, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert, musste einem Mann nach einem Verkehrsunfall 1998 der Vorderzahn gezogen werden. Den ersetzte der Zahnarzt durch einen Stiftzahn. Fünf Jahre später einigten sich die gegnerischen Parteien in einer Teil-Abfindungserklärung, dass gegen eine Zahlung von 25 000 Euro alle Ansprüche abgegolten seien. «Zukünftige unfallbedingte vermehrte Bedürfnisse» wurden indes dabei ausgeklammert.

2012 erforderte eine entzündete Zahnwurzel am Stiftzahn ein neues Zahnimplantat. Das Gericht entschied, dass die gegnerische Versicherung die Kosten dafür übernehmen muss (Az.: 17 U 122/14). Es sei «vermehrtes Bedürfnis», das auch nicht durch die Abfindung abgedeckt werde. Denn hier liege keine Heilbehandlung vor, sondern eine langfristige Linderung durch einen Zahnersatz.

Generell rät der DAV zu großer Vorsicht bei Abfindungserklärungen. Denn es bestehe immer die Gefahr, damit auf etwaige auf lange Sicht entstehende Ansprüche zu verzichten.

Fotocredits: Patrick Seeger
(dpa/tmn)

(dpa)
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