Wohnanhänger darf nur zwei Wochen entkoppelt parken

Stuttgart – Beim Be- und Entladen ihres entkoppelten Wohnanhängers können sich Urlauber Zeit lassen. Doch länger als zwei Wochen dürfen sie den Caravan ohne Zugfahrzeug nicht parken, erklärt die Zeitschrift «ACE Lenkrad» (Ausgabe 7/2018).

Dann müssen Autofahrer ihn wieder bewegen. Und dafür reicht es nicht, ihn etwa per Hand ein wenig nach vorn oder hinten zu schieben. Der Caravan müsse mindestens angehängt und eine Runde gefahren werden, berichtet die Clubzeitschrift des Auto Club Europa (ACE). Andernfalls müssen Besitzer laut Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

Wer den Anhänger auf der Fahrbahn parkt, muss ihn laut StVO stets mit eigener Lichtquelle oder anderen zugelassenen lichttechnischen Einrichtungen kenntlich machen. Ihn nachts unter einer durchgehend eingeschalteten Straßenlaterne abzustellen oder Parkwarntafeln anzubringen, nennt die Zeitschrift dafür als Beispiele.

Fotocredits: Ole Spata
(dpa/tmn)

(dpa)
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