Billigflieger blocken oft Gebührenerstattung

Berlin – Wer ein Flugticket storniert, dem steht die Rückzahlung von Steuern und Gebühren zu. Doch gerade Billigflieger wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air machen es betroffenen Verbrauchern nicht leicht, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 7/2018).

Ein Beispiel: Eigentlich müssen Airlines genau aufschlüsseln, welchen Anteil des Ticketpreises die Steuern und Gebühren ausmachen. Doch das passiert oft nicht. Darüber hinaus verlangten einige Airlines bei der Stornierung eines Tickets eine unzulässige Bearbeitungsgebühr, haben die Tester ermittelt. Wizz Air etwa nimmt dafür laut Bericht 60 bis 80 Euro, Ryanair 20 Euro – und das schmälert die Höhe der Zahlung.

Die Experten der «Finanztest» raten, die Ansprüche generell direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, auch wenn das Ticket bei einem Vermittlungsportal gebucht wurde. Verbraucherzentralen bieten dafür Musterbriefe an. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Verweigert die Airline die Rückzahlung, bleibe nur die Einschaltung eines Anwaltes oder eines Storno-Dienstleisters, der jedoch Gebühren kassiert.

Auf die Erstattung anderer Teile des Ticketpreises können Kunden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von März 2018 (Az.: X ZR 25/17) nicht mehr setzen. Airlines dürfen demnach Tarife anbieten, die eine Erstattung bei Stornierung ausschließen – bis auf Steuern und Gebühren.

Fotocredits: Daniel Karmann
(dpa/tmn)

(dpa)
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