Kfz-Versicherungen: Große Unterschiede bei Rückstufungen

Berlin – Rückstufungen in der Schadenfreiheitsklasse fürchten viele Autofahrer. Durch sie wird die Kfz-Versicherung teurer. Nach einem Unfall stufen aber längst nicht alle Versicherer gleich weit zurück.

Während manche Policen nur zwei Freiheitsklassen zurückstuften, ging es bei anderen um zehn Stufen nach unten. Einige Anbieter stufen außerdem in den günstigeren Basis-Tarifen stärker zurück als in Komfort- oder Premiumtarifen. Das zeigt ein Vergleich der Zeitschrift «Finanztest» (11/2016) unter 159 Tarifen von 72 Anbietern.

Die Experten raten deshalb, bei der Wahl der Kfz-Versicherung auch einen Blick auf die Rückstufungstabellen der Anbieter zu werfen. Denn eine starke Rückstufung kann sehr teuer werden: Der Jahresbeitrag steigt und es dauert umso länger, bis Autofahrer zurück in günstigere Schadenfreiheitsklassen kommen. Das kann über die Jahre Tausende Euro mehr kosten. Wer sich dagegen absichern will, kann einen Rabattschutz abschließen. Der kostet allerdings laut Finanztest 20 bis 25 Prozent Aufschlag zum jährlichen Police-Beitrag.

Bei kleineren Schäden kann es sich außerdem lohnen, den Schaden zurückzukaufen. Das geht auch noch, nachdem die Versicherung einen Schaden reguliert hat. Die Frist, um die Kosten selbst zu übernehmen, beträgt den Angaben nach meist ein halbes Jahr.

Was der Test auch zeigt: Vergleichen lohnt sich generell. Eine 20-jährige Studentin mit Schadenfreiheitsklasse 2, die in Heidelberg wohnt, zahlte demnach im günstigsten Tarif 700 Euro und im teuersten fast 1700 Euro für eine Kfz-Haftpflicht mit Teilkasko – bei gleichen Leistungen. Ein anderer Modellkunde, ein 40-jähriger Angestellter mit Schadenfreiheitsklasse 15 aus Düsseldorf, zahlte für die Vollkasko im günstigsten Tarif 460 Euro – im teuersten wurden 1140 Euro fällig.

Sparpotenzial bergen laut den Experten Werkstatttarife. Bei denen müssen Autofahrer bei Kaskoschäden Werkstätten nutzen, die mit der Versicherung kooperieren. Dafür seien diese Tarife häufig um rund 20 Prozent günstiger. Wer seinen Tarif wechseln will, für den ist am 30. November Stichtag: Spätestens dann müssen die Versicherungen, die in der Regel zum Jahreswechsel enden, gekündigt sein. Unter Umständen kann es sich auch lohnen, dem aktuellen Versicherer das Kündigungsansinnen am Telefon mitzuteilen. Manchmal dreht der Anbieter die Preisschraube dann nach unten und bietet Vergünstigungen oder Rabatte.

Fotocredits: Jens_Schierenbeck
(dpa/tmn)

(dpa)
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