Müller verliert: Befristete Verträge für Profis rechtens

Erfurt – Bundesligavereine dürfen Profifußballern auch künftig befristete Verträge geben. Das urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im seit 2014 schwelenden Rechtsstreit zwischen Ex-Torhüter Heinz Müller und dem FSV Mainz 05.

«Vom Fußball werden sportliche Höchstleistungen erwartet, man kann nicht davon ausgehen, dass diese bis zum Rentenalter zu erbringen sind», sagte die Vorsitzende Richterin Edith Gräfl bei der Verhandlung.

Die Zeitverträge, die die Clubs den Lizenzspielern für zwei oder mehr Jahre ausstellen, seien durch die Eigenart ihrer Arbeitsleistung gerechtfertigt, hieß es. Die Bundesrichter fällten damit das erste Grundsatzurteil zum Arbeitsrecht im Spitzenfußball und bewahrten das umstrittene Vertragssystem der Bundesliga vor radikalen Veränderungen.

Diese waren nach einem ersten Urteil das Arbeitsgerichts Mainz im Fall Heinz Müller befürchtet worden. Der inzwischen 39 Jahre alte frühere Keeper scheitere vor dem Bundesarbeitsgericht mit seiner Forderung, die Befristung eines 2012 abgeschlossenen Vertrages mit Mainz 05 für unwirksam zu erklären.

Fotocredits: Martin Schutt
(dpa)

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