Produktkennzeichnungen: wenn Werbung in die Irre führt

Immer wieder finden sich auf den Produkten diverser Hersteller Werbeversprechen, die den Verbraucher in die Irre führen. Zwischen der subjektiven Wahrnehmung von Verbrauchern und der objektiven Überprüfbarkeit der Versprechen von Herstellern klafft häufig eine deutlich spürbare Lücke. Deren Schließung scheint jedoch zukünftig in greifbare Nähe zu rücken.

 

Werbeversprechen sind selten objektiv prüfbar

Ob in der Werbung der Nahrungsmittelindustrie oder in der Gesundheitswerbung: Immer wieder kann man auf Produkten Angaben lesen, die den Verbraucher in die Irre führen können. Sei es der Vergleich mit anderen Nahrungsmitteln hinsichtlich der Inhaltsstoffe oder der tägliche Bedarf des menschlichen Organismus. Oft sind es auch unverbindliche Aussagen, die beispielweise ein strahlendes Aussehen des Verbrauchers nach der Anwendung des Produktes versprechen.

Das Ziel derartiger Aussagen lässt sich mit einem zentralen Begriff beschreiben: Alleinstellungswerbung. Hersteller versuchen auf diesem Wege immer wieder, dem Konsumenten das Besondere ihrer Produkte zu kommunizieren. Ein eindeutiger Mangel bei dieser Form der Alleinstellung ist jedoch, dass die Werbeaussagen für den Verbraucher in der Regel nicht objektiv nachvollziehbar sind. Der Grund ist, dass Hersteller und Werbeindustrie dem Verbraucher in vielen Fällen keine Vergleichswerte oder objektiv nachvollziehbare Belege zur Hand geben. Werbeaussagen sind somit inhaltlich oft schwach aufgestellt, dienen lediglich der Etablierung einer Erwartungshaltung beim Kunden und führen diesen nicht selten schlichtweg in die Irre.

Rechtsunsicherheiten im Wettbewerbsrecht

Zwischenzeitlich klagen Verbraucherschutzorganisationen und Wettbewerbshüter vermehrt gegen die irreführenden Werbestrategien von Herstellern – offensichtlich mit wachsendem Erfolg: Deutsche Gerichte urteilen zunehmend im Sinne der Verbraucherschützer. Insbesondere bei jenen Werbeaussagen, die gesundheitsbezogene Aspekte in den Mittelpunkt stellen. Dass bei dieser Rechtsauffassung hier jedoch auch eine erhebliche Unsicherheit besteht, zeigt sich in einer Tatsache: Die Zahl jener Fälle, die vom Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht werden, nimmt kontinuierlich zu (rechtlichen Beistand im Bereich Wettbewerbsrecht bietet zum Beispiel die Kanzlei Heldt Zuelch).

Verbraucherinteresse: eindeutige und klare Produktkennzeichnung

Aktuelle Werbepraktiken führen Verbraucher immer wieder in die Irre: Versprechen einer Preissenkung zählen hierzu ebenso wie durch den Kunden objektiv oft nicht prüfbare Produktmerkmale. Verbraucherschützer gehen gegen diese Praktiken vermehrt vor und die Rechtsprechung orientiert sich hier zunehmend weg vom nationalen und hin zum europäischen Recht.

Quelle des Bildes: Art Allianz – Fotolia

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