Sturmschäden – das zahlt die Versicherung

Das Sturmtief Xaver ist gerade über Deutschland hinweggezogen und hat vor allem im Norden einige Schäden angerichtet. Da die Zahl der schweren Unwetter in den vergangenen Jahren immer weiter zugenommen hat, lohnt es sich, einmal einen genauen Blick auf den Versicherungsaspekt zu werfen. Wann genau zahlt welche Versicherung?

Reparatur von Wohnung und Auto

Generell gilt, dass es keine Sturmversicherung gibt, die für alle Schäden nach einem Sturm aufkommt. Unterschiedliche Versicherungen zahlen für unterschiedliche Bereiche. Der wichtigste Punkt dürfte viele Menschen sicherlich das eigene Auto sein. Kommt es zu einem Schaden durch heruntergestürzte Äste oder Dachziegel, dann greift die Teilkasko. Wichtig ist jedoch, dass dann nur der Zeitwert des Autos ersetzt wird. Diese Höhe unterscheidet sich üblicherweise erheblich vom Wiederbeschaffungswert. Kommt es dagegen zu einem Unfall während des Sturms, in dem man zum Beispiel von der Straße geweht wird oder gegen einen umgestürzten Baum fährt, dann wird die Teilkasko relevant.
Der zweite wichtige Bereich bei Sturmschäden ist sicherlich das eigene Haus. Muss man zum Beispiel zerstörte Außenjalousien durch neue (erhältlich hier bei Reflexa) ersetzen, dann greift die Wohngebäudeversicherung. Grundlegend dafür sind Windstärken von mehr als 62 Stundenkilometern. Wird diese Grenze überschritten, kann man sich mit dem Schaden an die Versicherung wenden, allerdings nur, wenn Sturmschäden ausdrücklich in der Versicherungspolice enthalten sind.

Reiseunterbrechungen aufgrund eines Sturmes

Ein Sturm ist meist nicht nur für viele Schäden verantwortlich, sondern schränkt auch den Reiseverkehr in großem Maße ein. Möchte man gerade per Flug verreisen und es kommt zu einem sturmbedingten Ausfall, dann hat man einen Anspruch auf einen Ersatzflug. Dafür muss die Wartezeit jedoch mindestens fünf Stunden übersteigen. Eine Möglichkeit der Preisrückerstattung gibt es dagegen nicht. Wer sich entscheidet, nicht mehr zu fliegen, der bleibt auf den Kosten sitzen. Anders ist dies bei der Bahn geregelt. Hier kann man sich bis zu 25 Prozent des Fahrpreises erstatten lassen, wenn die Wartezeit über 60 Minuten beträgt.

Stürme nehmen zu

Die Thematik Stürme hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Daher ist es für alle Verbraucher lohnenswert, sich mit der Versicherungsthematik zu beschäftigen. Ein zusätzlicher Schutz, besonders für das Haus, kann am Ende den Unterschied ausmachen.

Foto: Fotolia, 795332, Falko Matte

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