Ausfälle durch Sturm: Was Bahn- und Fluggäste wissen müssen

Berlin – Das Orkantief «Sabine» hat den Verkehr in Deutschland stark beeinträchtigt. Das betrifft sowohl Bahnfahrer als auch Fluggäste. Das müssen Reisende jetzt wissen:

Was kann ich tun, wenn ich eine Bahnfahrt geplant habe?

Die
Deutsche Bahn rät, für Montag oder Dienstag geplante Fahrten zu verschieben. Alle bereits gekauften Tickets im Fernverkehr vom 9. bis einschließlich 11. Februar können bis mindestens Dienstag, den 18. Februar, genutzt werden. Das gilt auch für zuggebundene Tickets. Fahrkarten lassen sich alternativ kostenlos stornieren. Die Erstattung können Reisende in den Reisezentren der Bahn, DB-Agenturen und im Internet mit dem
Fahrgastrechte-Formular beantragen. Wer eine Sitzplatzreservierung hat, kann diese gebührenfrei umtauschen.

Was steht mir bei Zugverspätungen zu?

Generell gelten bei Bahnfahrten die Fahrgastrechte – egal, ob Sturm oder nicht: Erreichen Reisende ihr Ziel mit großer Verspätung, erstattet die Bahn einen Teil des Ticketpreises. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Entscheidend ist dafür die Ankunftszeit am Zielort.

Was kann ich tun, wenn mein Flug gestrichen wurde?

Von Flugausfällen betroffene Passagiere werden von den Airlines in der Regel umgebucht. So informiert etwa
Lufthansa, dass betroffene Kunden auf annullierten Flügen automatisch und kostenlos umgebucht und darüber per Handy informiert werden. Wer keine Nachricht bekommt, kann sich online über den
Status seiner Buchung informieren. Dort lasse sich die Umbuchung auch auf Wunsch erneut anpassen. Das ist laut Lufthansa ein weiteres Mal ohne Gebühr möglich.

Auch Eurowings informiert betroffene Kunden nach eigenen Angaben per E-Mail oder Textnachricht über Änderungen des Fluges. Wurde ein Flug gestrichen, werden Fluggäste kostenlos umgebucht. Das Ticket lasse sich alternativ kostenfrei stornieren. Zudem lassen sich Flüge kostenlos verschieben bis einschließlich Dienstag, 18. Februar. Kunden können sich via
Webseite oder App darüber informieren, ob ihr Flug von einer Annullierung oder Verspätung betroffen ist.

Steht mir bei einem Flugausfall eine Entschädigung zu?

Schlechte Wetterbedingungen durch ein Orkantief wie «Sabine» gelten reiserechtlich als außergewöhnlicher Umstand. Fluggästen steht in diesem Fall bei Annullierungen und deutlichen Verspätungen keine Entschädigung nach EU-Recht zu. Denn es liegt nicht in der Verantwortung der Airline, wenn ein Flug etwa wegen heftiger Winde nicht starten oder landen kann. Die Fluggesellschaften müssen aber alles tun, was in ihrer Macht steht, um die Störungen im Betriebsablauf für die Fluggäste so gering wie möglich zu halten.

Fotocredits: Daniel Bockwoldt
(dpa/tmn)

(dpa)
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