Baurecht: was Sie bei der Grenzbebauung beachten sollten

Die Grenzbebauung führt zwischen Nachbarn häufig zu Streitigkeiten, die dann Baubehörden oder Gerichte entscheiden müssen. Wollen Sie Ihr Haus oder ein anderes Gebäude nah am Nachbargrundstück errichten, erkundigen Sie sich im Vorfeld über die rechtliche Situation.

Örtlich unterschiedliche Regeln: Bebauungsplan einsehen

Die Bundesländer haben diverse allgemeine Regeln beschlossen: So muss ein Wohngebäude mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen. Auf diese Landesbauordnungen dürfen Sie sich aber nicht verlassen – viele Kommunen regeln das Baurecht bei der Grenzbebauung mit örtlich geltenden Bebauungsplänen, die sich sogar von Stadtteil zu Stadtteil unterscheiden können. Nur bei bestimmten Vorhaben gelten bundesweite Regeln: Einen Geräteschuppen oder ein Gartenhaus etwa dürfen Sie bis zu einer Höhe von drei Metern, die zudem über keinen Aufenthaltsraum verfügen, direkt an die Grenze bauen. Bei allen anderen Projekten, ob Wohngebäude, große Gartenlaube oder hoher Hundezwinger, sollten Sie diese Frage vorher klären.

Vor dem Baubeginn aktiv werden: zuständige Behörde kontaktieren

Den örtlich geltenden Bebauungsplan können Sie bei der Baubehörde einsehen – Sie können die Beamten auch direkt fragen. Bei einem kniffligen Fall sollten Sie sich für eine förmliche Bauvoranfrage entscheiden. Dann erhalten Sie eine Genehmigung als Dokument und stehen somit auf der sicheren Seite. Es gibt auch Vorhaben, bei denen das Baurecht bei der Grenzbebauung die Einwilligung des Nachbarn vorsieht: Möchten Sie näher als die in den Landesbauordnungen vorgesehenen drei Meter an das Nachbargrundstück bauen und finden sich in lokalen Bebauungsplänen keine näheren Regelungen, müssen Sie die Genehmigung des Nachbarn sowie des Bauamtes einholen. Ein von Beginn an freundliches Verhältnis zum jeweiligen Grundstücksbesitzer nebenan ist also durchaus empfehlenswert. Für die Zustimmung des Nachbarn können Sie eventuell ein Entgegenkommen anbieten, indem Sie zum Beispiel die Kosten für einen eventuell notwendigen Gartenzaun oder ähnliches übernehmen.

Baurecht und Grenzbebauung: erst informieren, dann bauen

Bevor Sie zur Tat schreiten, sollten Sie sich mit dem Baurecht für die Grenzbebauung auseinandersetzen. Schauen Sie in die Landesbauordnung und vor allem auch in die örtlichen Bebauungspläne. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Spezialisten beraten und kontaktieren Sie die Baubehörde. Denken Sie daran: stellt das Amt oder ein Gericht nachträglich einen Verstoß gegen das Baurecht bei der Grenzbebauung fest, müssen Sie das Gebäude wieder abreißen.

Bild: Kaarsten – Fotolia

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