Courtagefrei zur neuen Wohnung – unsere Tipps für Mieter

Artikelgebend sind Tipps zu Courtage freiem Wohnen. Ab dem 1. Juni 2015 gilt auf dem Mietmarkt für Immobilien­makler das Bestellerprinzip. Damit zahlt derjenige die Vermittlungsgebühr, der einen Immobilienmakler beauftragt. Bisher hatte zumeist der neue Mieter die Provision oder Courtage gezahlt. Lesen Sie hier, worauf es jetzt bei der Wohnungssuche ankommt!

Die gute Nachricht: Es wird ein voraussichtlich ein größeres Angebot an provisionsfreien Wohnungen auf dem Mietmarkt geben. Denn die Zeiten, in denen der Vermieter einen Makler mit der Neuvermietung beauftragt, die Kosten aber vom Mieter getragen werden, sind vorbei. Das neue Gesetz zur Wohnungsvermittlung bestimmt, dass immer der Besteller den Immobilienmakler bezahlt – das kann der Vermieter sein, der den Makler beauftragt, die Wohnung oder das Haus an neue Mieter zu vermieten. Oder Wohnungssuchende beauftragen einen Makler, eine passende Mietwohnung zu suchen, weil sie selbst beispielsweise nicht vor Ort sind oder der Umzug sehr schnell gehen muss.

Darauf sollten Sie achten:

  • Der Bestell-Auftrag für einen Makler muss immer in Schriftform vorliegen. Eine Unterschrift ist allerdings nicht nötig, der Vertrag kann beispielsweise auch per E-Mail oder über Online-Formulare geschlossen werden.
  • Ein Umgehung des neuen Gesetzes ist nicht zulässig: Makler dürfen beispielsweise nicht im Nachhinein eine Provision verlangen.
  • Wurde die Provision zu Unrecht erhoben, können Sie sie zurückfordern
  • Auf Internetportalen werden möglicherweise mehr Vermieter direkt und provisionsfrei ihre Wohnungen einstellen.
  • Beim Hauskauf bleibt alles beim Alten. Auch wenn der Hausbesitzer den Makler mit dem Verkauf beauftragt, wird die Provision in der Regel vom Käufer getragen.

Am besten, Sie fragen beim Kontakt mit einem Makler oder Vermieter genau nach, welche Bedingungen für das angebotene Objekt gelten. Der Immobilienmakler darf übrigens nicht für beide Seiten tätig werden – wenn Sie einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen, darf er Ihnen keine Wohnungen aus seinem Bestand anbieten. Praktische Erfahrungen mit dem Gesetz gibt es allerdings noch nicht ­ gerade dieser Punkt noch für rechtliche Auseinandersetzungen sorgen.

Als Vermieter sollten Sie prüfen, welche Dienstleistungen des Immobilienmaklers im Vertrag enthalten sind. Denn wenn ein Immobilienmakler zuverlässige und solvente Mieter sucht und findet, ist dies durchaus eine Provision wert. Wie der Immobilienmakler dabei vorgeht und was Sie erwarten dürfen, sollten Sie vorher festlegen.


IMG: Thinkstock, iStock, Zveiger Alexandre

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