Das ist neu beim Kindergeld 2016

Das ist neu beim Kindergeld 2016Kindergeld gilt als nichtversteuerbares Einkommen und soll ausschließlich für die Bedürfnisse der im Haushalt einer Familie lebenden Kinder verwendet werden. Wer einen Anspruch auf das staatliche Kindergeld hat und welche Änderungen seit Jahresbeginn in Kraft getreten sind, erfahren Sie hier.

Steuer-ID ist ab 2016 bei Kindergeldanträgen und bestehenden Kindergeldzahlungen pflicht

Von der Geburt an, erhalten Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer, worüber die steuerlichen Einkünfte abgerechnet werden. Die Familienkasse muss diese künftig in ihren Unterlagen festhalten, damit das Kindergeld transparenter wird und eine doppelte Auszahlung bei verschiedenen Familienkassen nicht mehr möglich ist.

Anspruch auf das Kindergeld haben grundsätzlich alle Kinder, und zwar vom ersten Lebenstag an, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ausnahmen bestehen ausschließlich bei Eltern, die vom Kinderfreibetrag profitieren und somit auf die monatliche Kindergeldzahlung verzichten, da der Freibetrag erfahrungsgemäß den Kindergeldzahlbetrag übersteigt. Nach dem 18. Lebensjahr kann unter Umständen bis zur Vollendung einer Ausbildung oder Studium das Kindergeld bei gesondertem Antrag weitergezahlt werden.

Der Antrag ist unter der Vorlage der Identifikationsdokumente wie Geburtsurkunde, Kinderausweis oder Reisepass und Steuer-ID bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit schriftlich einzureichen. Vordrucke sind auf der Webseite der Agentur für Arbeit oder bei der ortsnahen Niederlassung erhältlich.

Kindergeldbeträge und Zuschläge für Familien

Mit Beginn des Jahres 2016 erhalten Familien für die ersten beiden Kinder je 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und ab dem vierten Kind 221 Euro.

Die Auszahlungstermine der Kindergelder sind von der Endziffer der Kindergeldnummer abhängig. Dabei gilt, je höher die Endziffer (von 0 bis 9), desto später im Monat wird das Kindergeld ausgezahlt. Bei der Endziffer ist der früheste Zeitpunkt der 2. des Monats und der späteste Termin der 6. eines Monats, bei der Endziffer 9 ist der frühestmögliche Zahltermin der 15. und der späteste der 23. eines Monats.

Familien mit eigenem Einkommen können einen Zuschlag von maximal 140 Euro pro Kind und Monat erhalten, wenn die Einkünfte zwar den Lebensbedarf der Erziehungsberechtigten, nicht aber den der Kinder vollständig decken.

Die Kindergeldkasse meldet sich

Erziehungsberechtigte, die einen neuen Antrag auf das vom Staat gezahlte Kindergeld stellen, müssen künftig neben dem Identitätsnachweis und dem Antragsformular auch die Steuer-ID des Kindes vorlegen. Bei bestehenden Kindergeldzahlungen werden die Bezieher des Kindergeldes von der Kindergeldkasse schriftlich aufgefordert, wenn die Steuer-ID noch nicht vorliegt.


Bildquelle: Thinkstock, 200363008-001, Digital Vision, Flying Colours Ltd

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Artikel bewerten)
Loading...