DFB-Sportgericht verurteilt Schalke zu Geldstrafe

Gelsenkirchen – Bundesligist FC Schalke 04 muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe von 58.000 Euro zahlen.

Diese Entscheidung traf das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss. Bis zu 19.000 Euro können die Gelsenkirchener für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis dazu muss dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Geahndet wurden drei Vorkommnisse beim Ligaspiel am 27. April bei Borussia Dortmund. Kurz vor Spielanpfiff zündeten Schalker Fans mindestens zehn Rauchtöpfe an. In der 14. Minute warf ein Schalker Zuschauer dem Dortmunder Spieler Jadon Sancho zudem ein Feuerzeug an den Kopf. Ferner wurde während der Partie im Schalker Zuschauerbereich ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Fotocredits: Friso Gentsch
(dpa)

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