Die Studienplatzklage

Wer hat nicht schon einmal von ihr gehört oder etwas über sie gelesen – die Studienplatzklage. Oft scheint sie das Allheilmittel zu sein, wenn man eine Absage von der ZVS (der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, welche besonders beliebte Studienplätze wie Humanmedizin und Pharmazie vergibt) erhalten hat oder nur auf der Wartesemester-Warteliste steht. Doch was steckt tatsächlich hinter der Studienplatzklage, wie läuft sie ab und was sollte man bei diesem Klageverfahren beachten? Dies soll im Folgenden versucht werden zu klären.

Viele Klagen um Medizin zu studieren

Die Studienplatzklage wird vorrangig in den zulassungsbeschränkten bzw. NC-Fächern, welche von der ZVS vergeben werden, angewendet um doch noch einen Studienplatz beispielsweise in Human- oder Veterinärmedizin zu erhalten. Reicht man eine Studienplatzklage ein, stützt man sich auch auf die Behauptung, die verklagte Universität hätte mehr Studienplätze zur Verfügung als sie gegenüber der ZVS angegeben hat. Um ein Anspruch auf diese potentielle zusätzlichen Studienplätze zu erhalten, muss der abgewiesene Student einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung oder nach dessen Widerspruch ein gerichtliches Eilverfahren einreichen. Das Gericht in dessen Zuständigkeit die Universität liegt, versucht dann diesen Vorwurf zu klären, indem es in die Unterlagen der Universität einsieht. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Kapazitäten der Universität tatsächlich nicht ausgeschöpft sind, muss diese weitere Studienplätze zur Verfügung stellen. Diese gewonnenen Plätze werden dann unter allen Klägern verteilt. Das bedeutet aber im Klartext, dass man nicht hundertprozentig mit einer Studienplatzklage einen Studienplatz erhält, jedoch die Chancen deutlich steigen.

Anwalt nicht zwingend erforderlich

Die Studienplatzklage kann man auch ohne anwaltliche Unterstützung einreichen, solange man die zu beachtenden Fristen einhält. Möchte man dennoch einen Anwalt hinzuziehen, findet man auf die Studienplatzklage spezialisierte Anwälte im Rechtsanwalt Verzeichnis. Nicht nur durch die Anwaltskosten ist die Studienplatzklage mit Kosten verbunden, auch werden eventuell Bearbeitungsgebühren seitens des Gerichts fällig. Weiterhin ist man gut beraten, vor der Studienplatzklage den zuständigen Asta (den Allgemeinen Studierendenausschuss) der jeweiligen Universität aufzusuchen und sich über die Erfolgschancen der Studienplatzklagen in den vergangenen Semestern zu informieren.

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