Die Techniker Krankenkasse erstattet die Kosten nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente

Sind Sie bei der Techniker Krankenkasse versichert? Dann gehören Sie zu den Glücklichen, die nun die Kosten für alternative Arzneimittel bis zu einem Jahreskontingent von 100 Euro erstattet bekommen. Und das ist einfacher als gedacht…
Arzt-Rezept

Häufig bekommen wir von unserem behandelnden Arzt den Rat zu gewissen pflanzlichen Medikamenten, die nicht-verschreibungspflichtig sind, trotzdem aber bei der Genesung helfen. Genau diese Medikamente werden schon seit einigen Jahren von der TK erstattet. Das aber war bislang wenig transparent. Wir erklären Ihnen wie das geht…

Rezept und Quittung einsenden

Lassen Sie sich beim nächsten Arztbesuch und dem Anraten auf ein pflanzliches Präparat dringend nicht nur den Namen des Medikaments auf einen Zettel schreiben sondern wünschen Sie ein Privatrezept oder ein sogenanntes grünes Rezept. Ihr Arzt ist verpflichtet Ihnen ein solches auszustellen.

Reichen Sie das Rezept bei der Bestellung in einer Online-Apotheke mit ein oder legen Sie es bei der Apotheke um die Ecke vor. Zusammen mit der Quittung und einer Angabe zu Ihrer Bankverbindung senden Sie das Rezept an:

TK-Alternative Arzneimittel
Postfach 232032
85329 München-Flughafen

Pro Kalenderjahr erstattet die Techniker Krankenkasse jedem Versicherten Medikamentenpreise bis zu einem Kontingent von 100 Euro zurück.
Nutzen Sie diesen Vorteil. Es lohnt sich!

Photo: detailblick – Fotolia

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