Die UVV-Prüfung: Darauf müssen Sie achten

Technische Arbeits- und Betriebsmittel müssen regelmäßig überprüft werden. Das regelt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaften. Verantwortlich dafür sind die Betreiber und Unternehmen. Sie müssen Hebezeuge, Krane und Lastaufnahmemittel jährlich kontrollieren lassen.



Einmal jährlich Inspektion

Die UVV-Prüfung wird von Sachkundigen durchgeführt, die für diese Aufgabe ausgebildet und als Prüftechniker zur Durchführung befugt sind. Die Prüfung wird von darauf spezialisierten Unternehmen,zum Beispiel diesem hier, oder von selbstständigen Sachverständigen durchgeführt, die entweder für einzelne Betriebsmittel oder für ein breites Spektrum von Arbeitsmitteln zuständig sind.

Ein Sachkundiger hat aufgrund seiner Ausbildung den notwendigen technischen Hintergrund und kennt die einschlägigen Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung sowie die technischen Richtlinien und Normen. Er weiß auch Bescheid, ob die Prüfung unter Umständen wegen starker Beanspruchung (Schichtbetrieb) in kürzeren Abständen erfolgen muss.

Arbeitssicher und Belastbar

Mit der UVV-Prüfung wird sichergestellt, dass die Hebezeuge, Lastaufnahmemittel, Krane und Anschlagmittel belastbar sind und sicher in der Bedienung. Sie müssen alle Vorschriften und Normen erfüllen. Für die Prüfung sind Vorschriften und Dokumentationspflichten genau geregelt.

Bei der Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Teile beispielsweise eines Krans auf Verschleiß geprüft. Prüfer kontrollieren, ob die sicherheitsrelevanten Teile wie Bremsen und Überlastsicherungen einwandfrei funktionieren. Außerdem wird untersucht, ob Ihre Arbeiter gefahrlos mit dem Betriebsmittel arbeiten können – Stichwort Arbeitssicherheit.

Dokumentieren Sie die UVV-Prüfung

Zur Prüfung gehören ein Prüfprotokoll und das Prüfbuch. Es kann auch in digitaler Form geführt werden, wichtig ist jedenfalls, dass es immer auf dem neusten Stand ist. Dort wird die gesamte Inspektion dokumentiert:

  • Wann wurde geprüft?
  • Umfang der Prüfung
  • Gab es Mängel?
  • Wenn ja, welche?
  • Wann ist die nächste Prüfung fällig?
  • Wer hat geprüft?
  • Gesamtbeurteilung zum Zustand des Betriebsmittels.

Auf den Kran oder jedes andere Hebezeug wird schließlich eine Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüfungstermins aufgeklebt. So haben Sie den nächsten Prüftermin immer im Blick.

Fotoquelle: jdarius – Fotolia

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