Gute Nachrichten für Mieter: Was sich durch den neuen Beschluss ändert

Schluss mit Renovierungsstress, ständigen Mieterhöhungen und Maklerkosten. Doch was bedeutet das für Mieter genau?
Schlüsselübergabe bei Neuanmietung

1. Die Mieterbremse wird Gesetz. Sie aber gilt nur für neue Mietverträge, nicht für die bestehenden.

2. Die Mietbremse tritt nur in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt in Kraft.

3. Die Mietbremse gilt außerdem nicht für aufwändig sanierte Altbauten und auch nicht für Neubauten, die ab Oktober 2014 gebaut wurden.

4. Für Wohnungen in eben solchen Städten, die nicht aufwändig saniert oder neugebaut wurden, gilt folgende Regel: Die Miete darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wie viel das genau ist, zeigt der Mietspiegel. Außerdem darf der Mieter dieselbe Miete verlangen, die bereits der Vormieter bezahlt hat, auch wenn die über den zehn Prozent liegt.

5. Maklerkosten werden ab Juni 2015 nicht mehr zwingend vom Mieter übernommen. Ab Juni gilt: Wer einen Makler engagiert, muss ihn auch bezahlen. Das sind in der Regel die Vermieter.
6. In Zukunft also können Sie sich die Maklerprovision sparen, wenn Sie nicht selber einen Makler beauftragen.

7. Wenn Sie eine nicht-renovierte Wohnung bezogen haben, müssen Sie diese auch nicht renoviert abgeben. Viele Vermieter versuchen sich da durchzuschummeln.

8. Beim Auszug muss nur frisch gestrichen werden, wenn die Wohnung beim Einzug renoviert war.

9. Ziehen Sie noch vor der Renovierungsfrist müssen Sie nicht einmal die Wände streichen.

10. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen der örtliche Mieterverein.

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