IT-Recht

Das deutsche Informationstechnologierecht, auch Informationsrecht, wird unter dem Kürzel IT-Recht zusammengefasst. Dabei gibt es in der deutschen Rechtsprechung kein autonomes IT-Recht an sich. Vielmehr setzt sich das deutsche IT-Recht aus Regelungen, Gesetzen und Verordnungen aus verschiedenen, diesen Bereich des Lebens tangierenden, Rechtsbereichen zusammen. Die ursprüngliche Bezeichnung lautete Computerrecht, heute wird vom Recht der elektronischen Datenverarbeitung gesprochen.

Ein eigenständiges Rechtsgebiet

Mit der weiteren Entwicklung der Informationstechnologien hat sich aus dem IT-Recht ein mittlerweile eigenständiges Rechtsgebiet entwickelt. Es existiert ein Fachanwaltstitel für IT-Recht. Dennoch ist das IT-Recht ein Rechtsgebiet in dem Teile anderer Rechtbereiche zusammengefasst werden.

Zu den betroffenen Rechtsgebieten gehört das Vertragsrecht, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, das Immaterialgüterrecht, das Datenschutzrecht, das Telekommunikationsrecht, das Kartellrecht und das internationale Privatrecht. Rechtssicherheit auf dem Gebiet des IT-Rechts ist nur schwer dauerhaft herstellbar, da diese Materie ständiger Veränderung unterworfen ist. Es empfiehlt sich bei breiter Nutzung der IT-Technologien im Unternehmen einen Fachmann für IT-Recht mit der Prüfung und Beurteilung der rechtlichen Relevanz und Rechtssicherheit betreffender Bereiche zu beauftragen.
Auch im privaten Sektor kommt dem IT-Recht eine zunehmend größere Bedeutung zu. Insbesondere die Verbreitung und Nutzung von Software sowie urheberrechtlich geschützter oder gesetzlich verbotener Inhalte trifft in großem Umfang auch Privatanwender. Insofern ist eine ausgiebige Beschäftigung mit einschlägigen Rechtsvorschriften des IT-Rechts auch für Privatpersonen lohnend.

Aufgrund der schwierigen Materie gestalten sich juristische Verfahren bezüglich des IT-Rechts immer wieder als langwierig und teilweise sehr schwierig. Da auch internationale Bezüge immer stärker involviert sind ist internationales Recht anwendbar und zum Teil unverzichtbar.

Foto: Dirk Trost – Fotolia.com

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