Kamann: Geldstrafe für Ribéry «äußerst zweifelhaft»

Köln (dpa) – Der Kölner Arbeitsrechtler Jannis Kamann hält Geldstrafen im Fußball wie in der Steak-Affäre um den Münchner Profi Franck Ribéry für höchst problematisch.

«Grundsätzlich ist das private Verhalten von Arbeitnehmern für den Arbeitgeber nicht von Belang», erklärte er der Deutschen Presse-Agentur. «Es sei denn, seine Äußerungen wirken sich negativ auf das Arbeitsverhältnis aus.»

Ribéry habe aber keine Aussagen in Bezug auf das Kerngeschäft Fußball gemacht oder sich vereinsschädigend über den FC Bayern geäußert. «Er hat sich nur an die Kritiker seines Essverhaltens gewandt. Zumal noch in französischer Sprache und auf französische Journalisten gemünzt», sagte Kamann. «Deshalb finde ich es äußerst zweifelhaft, ob sich das in irgendeiner Weise auf das Arbeitsverhältnis auswirken dürfte.» Ribéry war ein vergoldetes Steak serviert worden; auf Kritik darauf hatte der Franzose mit obszönen Beleidigungen im Internet reagiert.

Geldstrafen sind im Fußball branchenüblich. «Wer in der Kreisliga zu spät kommt, muss fünf Euro zahlen. Bei Profis sind es schon mal 50 000 Euro», sagte Kamann. Voraussetzung für solche Vertragsstrafen sei aber, dass sie im Vertrag vereinbart worden seien. Das sei bei Profifußballern oft so. «Ich habe Zweifel, ob dies arbeitsrechtlich zulässig ist. Denn für Fußballer gibt es keine Sonderstellung, sie sind keine besseren oder schlechteren Arbeitnehmer», meinte Kamann.

Dass sich bisher kaum einer gegen Geldstrafen rechtlich zur Wehr gesetzt hat, hat für ihn verschiedene Gründe. «Gegen den eigenen Arbeitgeber geht man nicht gern rechtlich vor», erklärte der Jurist. Man akzeptiere lieber eine Zahlung, die nicht so wehtue und beruhige wie im Fall Ribéry damit den Shitstorm. Kamann: «Die Branche ist sehr klein. Wer sich einmal arbeitsrechtlich wehrt, gilt als verbrannt.»

Fotocredits: Peter Kneffel

(dpa)
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