Pauschale Entschädigung für verspätete Flüge in Kanada

Ottawa – Flugreisende in Kanada haben seit Mitte Dezember bei Verspätungen festgeschriebene Rechte. Das hat auch für EU-Bürger Vorteile: Nun sind unter anderem auch die Rechte bei Flügen innerhalb Kanadas einheitlich geregelt.

Die
neuen Fluggastrechte gelten für alle Flüge nach, von und innerhalb von Kanada, auch für Anschlussflüge. Nach europäischem Recht haben Fluggäste nur Anspruch auf Entschädigungen bei längeren Verspätungen, wenn sie in der EU abfliegen oder mit einer Airline mit EU-Sitz in der EU landen. Das umfasst etwa einen Flug von Deutschland nach Kanada, nicht aber den Rückflug mit einer kanadischen Airline.

Entschädigung hängt von Größe der Airline ab

Welche Entschädigung Kunden nach kanadischem Recht zusteht, richtet sich nach Regierungsangaben nach der Größe der Airline. Bei Fluglinien, die in den beiden vorangegangenen Jahren jeweils mindestens zwei Millionen Passagiere transportiert haben, steht Kunden eine höhere Entschädigung zu.

Sie beläuft sich auf 400 kanadische Dollar (rund 270 Euro, Stand 17. Dezember 2019), wenn das Flugzeug mindestens drei Stunden später am Ziel eintrifft. 700 kanadische Dollar (rund 480 Euro) sind bei Verspätungen ab sechs Stunden vorgesehen. Und 1000 kanadische Dollar (rund 680 Euro) gibt es bei Verspätungen ab neun Stunden.

Summe nach Dauer der Verspätung gestaffelt

Passagieren kleinerer Airlines stehen bei mindestens dreistündigen Verspätungen dagegen nur 125 kanadische Dollar (rund 85 Euro) zu. Kommen sie mindestens sechs Stunden zu spät an, sind es 250 kanadische Dollar (rund 170 Euro), ab neun Stunden 500 kanadische Dollar (rund 340 Euro).

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht auf Langstreckenflügen über mehr als 3500 Kilometer wie von Deutschland nach Kanada 600 Euro pro Person vor, wenn der Flieger ausfällt oder mehr als drei Stunden verspätet ankommt.

Ausnahmen bei Verspätungen aus Sicherheitsgründen

Ausgenommen bei den kanadischen Regeln sind Verspätungen aus Sicherheitsgründen oder solche, die mindestens zwei Wochen vorher angekündigt werden. Passagiere können die Entschädigung innerhalb von einem Jahr bei ihrer Airline fordern. Die Fluggesellschaft muss dann innerhalb von 30 Tagen zahlen oder erklären, warum sie nicht zahlt.

Mehrmals wegen des gleichen Vorfalls sollen Passagiere aber nicht entschädigt werden – also nicht etwa parallel nach
kanadischen und EU-Vorschriften.

Fotocredits: Frank Rumpenhorst
(dpa/tmn)

(dpa)
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