Rente, Steuern und Co. – Änderungen für 2014

In der Riester-Rente ergeben sich ab dem 1. Januar 2014 interessante Möglichkeiten, die geförderte Altersvorsorge noch effektiver zu gestalten. Auch in den Rürup-Versicherungen sind höhere Beträge steuerlich absetzbar, so dass der Vorteil noch größer wird. Weitere steuerliche Erleichterungen betreffen die doppelte Haushaltsführung sowie die Kilometer- und Verpflegungspauschalen.

Geförderte Altersvorsorge wird weiter gestärkt

Eine wichtige Aufwertung erhält die Riester-Rente mit dem Beginn des neuen Jahres, denn die Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann ebenso eingeschlossen werden wie die Hinterbliebenenversorgung, ohne dass die Förderfähigkeit oder der Steuervorteil davon beeinträchtigt werden. Die Änderung sieht einen Aufwand von 20 Prozent des Beitrages zur Altersvorsorge vor, allerdings begrenzt auf 2.100 Euro pro Jahr und förderberechtigte Person. Damit steigt der Anteil um fünf Prozent, der für die wichtigen Versicherungszusätze aufgebracht werden kann. Wird die Riester-Rente als Wohn-Riester eingesetzt, können ab dem 1. Januar 2014 auch schon während der Ansparphase Beträge entnommen werden, um bestehende Finanzierungsverträge für die selbst genutzte Wohnimmobilie ganz oder teilweise zu tilgen. Bislang war dies erst in der Auszahlungsphase oder bei Kauf oder Bau möglich. Darüber hinaus kann Wohn-Riester nun auch für den altersgerechten Umbau von Wohneigentum verwendet werden. Lesen Sie auch: Jeden zweiten Neukunden gewinnen Versicherer über die betriebliche Altersversicherung – zum Artikel.

Rürup-Verträge und steuerliche Änderungen

Die Beiträge für die Basis- oder Rürup-Versicherungen können bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr 2014 zu 78 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug steigt die nachgelagerte Besteuerung dieser Renten im Bezug von 66 auf 68 Prozent. Auch hier ist es nun erlaubt, Zusatzversicherungen für den Fall Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einzuschließen. Für die arbeitsbedingt notwendige Zweitwohnung können ab dem kommenden Jahr die Kosten vereinfacht geltend gemacht werden. So entfällt das lästige Ermitteln von vergleichbaren Kosten, denn bis zu einer Höhe von 1.000 Euro im Monat können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn diese alle anfallenden Nebenkosten umfassen. Zur eindeutigen Klärung von Kilometerpauschalen, die Arbeitnehmer für die Hin- und Rückfahrt geltend machen können, sollte vom Arbeitgeber festgelegt werden, welche Betriebsstätte die regelmäßig und damit Bezugspunkt für die Berechnung ist. Des Weiteren erhöhen sich die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen ab acht Stunden auf 12 Euro, die unterste Stufe fällt also weg. Der Höchstsatz von 24 Euro für dienstliche Reisen, die länger als 24 Stunden dauern, bleibt unverändert.

Wichtige Änderungen bei Versicherungen und Steuern

Die Riester-Rente wird aufgebessert, indem ab dem 1. Januar 2014 20 Prozent der Beiträge zur Altersvorsorge für zusätzliche Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für den Hinterbliebenenschutz aufgebracht werden können, wenn diese 2.100 Euro pro Jahr und Förderfähigen nicht übersteigen. Wohn-Riester-Verträge werden ebenfalls interessanter, da bereits während der Ansparphase Kapital zur Tilgung entnommen werden kann. Weitere steuerliche Änderungen betreffen die Beiträge für die Rürup-Versicherungen, die Geltendmachung von Kosten für die Zweitwohnung sowie Kilometer- und Verpflegungspauschalen für dienstlich bedingte Fahrten.

Bild: Erwin Wodicka – Fotolia

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