Steuer-Laster: von prominenten Steuersündern und möglichen Konsequenzen

Dass Steuerhinterziehung keinesfalls ein Kavaliersdelikt ist, dürfte spätestens bekannt sein, seitdem Al Capone wegen eben diesem Vergehen zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dennoch ist die Zahl der überführten Täter ungewöhnlich hoch – nicht wenige von ihnen stammen aus den obersten Kreisen der Gesellschaft. Gerade öffentliche Personen haben dabei neben den juristischen häufig auch berufliche oder soziale Konsequenzen zu tragen.

Die Täter aus Sport und Gesellschaft

Regelmäßig erreichen gerade bei Steuerprozessen prominente Namen die Öffentlichkeit. Die Liste der überführten Täter umfasst jeden Bereich des sozialen Lebens. Peter Graf, der Vater der Tennislegende Stefanie Graf musste seine zweifelhaften Abrechnungen mit über drei Jahren Gefängnis bezahlen.
Doch Haftstrafen sind die Ausnahme, denn oft werden die Angeklagten zu Bewährung verurteilt, sofern sie ihre Schulden nachzahlen. Zeigen sie sich hingegen selbst an, so wird nicht einmal diese verhängt. Dass eine solche Anzeige jedoch nicht immer gut ausgeht, beweist der Fall Uli Hoeneß. Der Präsident von Bayern München musste nicht nur Millionensummen nachzahlen, sondern wurde in sieben Fällen angeklagt. Mehr Glück hatte die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer, die straffrei ausging, weil sie ihre jahrzehntelang versteckten Ersparnisse rechtzeitig den öffentlichen Ämtern meldete.

Ein Politiker ändert unfreiwillig die Politik

Lange Zeit war die Selbstanzeige ein zuverlässiger Weg, um einer harten Strafe zu entgehen. Dass die Politik dies jetzt ändern könnte, liegt ausgerechnet an dem Berliner Kulturstaatssekretär André Schmitz. Der SPD-Mann musste zugeben, selber über 400.000 Euro am Fiskus vorbei in der Schweiz angelegt zu haben. Seitdem ist die Empörung groß und ausgerechnet Schmitz‘ eigene Partei hat angekündigt, künftig eine Bagatellgrenze einzuführen, ab der eine rigorose Verfolgung der Straftat Steuerhinterziehung erfolgen soll. Pikant ist dabei jedoch, dass sich Schmitz nicht einmal selbst angezeigt hat – ihm waren Ermittler durch einen Zufall auf die Spur gekommen, als sie die Akten einer Bank-Razzia auswerteten.

Die Diskussion ist nicht neu

Wie kontrovers das Thema ist, hat nicht zuletzt der Streit um das Steuerabkommen mit der Schweiz und den Kauf von Bankdaten gezeigt. In beiden Fällen wurde letztendlich ein Entschluss gefällt, der Steuersünder leichter enttarnen lässt. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass auch jetzt die Regelung der Selbstanzeige gekippt werden könnte – besonders falls noch weitere Fälle an das Licht der Öffentlichkeit kommen sollten.

Bild stammt von: Thinkstockphotos, iStock, Ma-Ke

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