Verliert man bei Unfallflucht immer die Fahrerlaubnis?

Nürnberg – Wer Unfallflucht begeht, riskiert seinen Führerschein. Sind jedoch keine Menschen zu Schaden gekommen und erweist sich der Schaden am anderen Fahrzeug als relativ gering, gibt es in der Regel keinen Grund für einen
Entzug der Fahrerlaubnis.

Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 5 Qs 58/18), auf die die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Ein Autofahrer beschädigte mit seinem Wagen beim Ausparken ein daneben stehendes Fahrzeug. Der Mann bemerkte den Unfall und rechnete damit, einen nicht unbedeutenden Sachschaden verursacht zu haben. Er habe, so die Staatsanwaltschaft, trotzdem ohne eine angemessene Zeit abzuwarten, die Unfallstelle verlassen. Der Mann habe sich damit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.

Das sah das Gericht anders. Der Mann sei nicht dringend verdächtig, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, obwohl er wusste oder wissen konnte, «dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden» sei – wie es im Strafgesetzbuch steht.

Aufgrund von Zeugenaussagen bestehe zwar der dringende Verdacht der Unfallflucht. Der Unfall habe aber keinen bedeutenden Schaden an dem anderen Auto verursacht. Dieser liegt laut Gericht erst ab einer Höhe von 2500 Euro vor. In dem Fall waren es 2114 Euro. Der Mann durfte seinen Führerschein behalten.

Fotocredits: Martin Gerten
(dpa/tmn)

(dpa)
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