Welche Sonderkündigungsrechte gibt es bei der Autoversicherung?

Der Versicherungsvertrag für eine Autoversicherung unterliegt – wie alle Verträge – einer vorgeschriebenen Laufzeit. Diese ist üblicherweise im deutschen Versicherungswesen auf jeweils ein Jahr beschränkt und verlängert sich, wird der Vertrag nicht schriftlich drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt, um ein weiteres Jahr.

Allerdings gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit unterschiedlichen Möglichkeiten, die jeder Autofahrer kennen sollte.

Beitragserhöhung, Unfall oder Fahrzeugwechsel

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie als Versicherungsnehmer beispielsweise, wenn Ihre Versicherungsgesellschaft Ihre Beiträge erhöht – Sie also mehr Kosten als im Vorjahr haben – und Sie nicht oder erst verspätet davon in Kenntnis setzt. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie mit einer verdeckten Erhöhung Ihrer Beiträge konfrontiert werden. Haben Sie Ihre neue Kfz-Haftpflichtversicherung bekommen und sind damit nicht einverstanden, dann können Sie bis vier Wochen nach Erhalt von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch wenn Sie einen Schaden oder einen Unfall verursacht haben, können Sie die Versicherung wechseln. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihre Versicherung für den Schaden aufgekommen ist oder nicht. Allerdings kann auch Ihre Versicherung von demselben Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Sie aus der Versicherung entlassen. Auch bei einem Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung wechseln. Kaufen Sie beispielsweise einen Gebrauchtwagen, dann müssen Sie die bestehende Haftpflichtversicherung nicht mitübernehmen, sondern können Ihre eigene Versicherung frei bestimmen.

Verschlechterung bei der Einstufung in die Typenklasse

Auch in diesem Falle haben Sie als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht – und zwar bis zu einem Monat nach Eingang der Mitteilung. Diese Veränderung der Einstufung ist auf Ihrer Beitragsrechnung enthalten. Dort können Sie auch die vorjährige Einstufung ersehen. Wenn allerdings die Neueinstufung zu einer Beitragssenkung führt, dann erlischt Ihr Sonderkündigungsrecht. Nur wenn die Veränderung zu einer Beitragserhöhung führt, dann können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und kündigen. Konsultieren Sie in diesem Fall die kostenfreien Online-Vergleichsrechner, um eine neue und günstigere Versicherung zu finden.

Was viele Autofahrer nicht wissen: Es gibt ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie in gewissen Fällen Gebrauch machen könne. Dieses ist unabhängig von der verbliebenen Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages. Wenn die Beiträge steigen, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung mehr Kosten als im Vorjahr verursacht, wenn Sie einen Unfall hatten, das Fahrzeug wechseln oder sich die Einstufung in der Typenklasse verschlechtert, haben Sie das Recht, die Versicherung zu kündigen.

Foto:Birgit Reitz-Hofmann – Fotolia

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Artikel bewerten)
Loading...