Bei Kfz-Versicherungswechsel nicht nur auf den Preis achten

Heilbronn – Wer seine Autoversicherung kündigen will, orientiert sich bei der Suche nach einer neuen Police besser nicht nur am Preis. Autofahrer sollten vor allem die Leistungen der Anbieter und Tarife penibel unter die Lupe nehmen, rät die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI).

So könne es etwa sein, dass in neuen Tarifen der sogenannte Rabattretter nicht mehr aufpreisfrei angeboten wird. Der schützt nach einem Schaden davor, zurückgestuft zu werden. Auch die ansonsten nach einem Unfall meist fällige Rückstufung kann im neuen Tarif für den Versicherungsnehmer nachteiliger geregelt sein.

In der Regel müssen Kündigungen der Autoversicherung bis zum 30. November vorliegen, denn die Hauptfälligkeit der meisten Tarife ist der 1. Januar. Den Nachweis ihrer Kündigung sollten Autofahrer gut aufheben. Als Nachweis gelten laut GVI Faxprotokolle, Belege von Einschreiben und die Eingangsbestätigung der E-Mail.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

(dpa)
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