Frankfurt will Wiederaufnahme des Verfahrens

Frankfurt/Main – Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt hat eine Wiederaufnahme des Sportgericht-Verfahrens wegen der Verfehlungen seiner Anhänger im DFB-Pokal-Erstrundenspiel beim 1. FC Magdeburg beantragt.

Die Hessen begründen diesen Schritt mit der Identifizierung eines mutmaßlichen Täters einen Tag nach der Urteilsverkündung am 26. September. Dies sei durch den Hinweis aus der eigenen Fanszene möglich geworden, teilte der Verein mit.

«Der Ermittlungserfolg, die Umstände, die hierzu führten und die Erkenntnisse, die wir seither gewonnen haben, sind ganz wesentliche Sachverhaltsfaktoren, die in unserem Verfahren durch das Sportgericht noch nicht berücksichtigt werden konnten», hieß es. «Wir haben daher prüfen zu lassen, ob dies nicht ausreichend Grund bietet, zumindest Anpassungen am bisherigen Urteil vorzunehmen.»

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte wegen der schweren Zwischenfälle beim Pokalspiel am 26. August in Magdeburg einen Zuschauer-Teilausschluss für die Bundesliga-Partie der Eintracht gegen den FC Bayern München am 15. Oktober sowie das Spiel gegen den FC Ingolstadt im DFB-Pokal am 25. Oktober verhängt. Frankfurter Anhänger hatten unter anderem zwei Raketen in einen benachbarten Zuschauerblock geschossen.

Fotocredits: Britta Pedersen
(dpa)

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