Wohnbürgschaften als Absicherung

Jeder der schon einmal aus einer Mietwohnung ausgezogen ist, um eine neue Wohnung zu beziehen, weiß, dass es bei der Kaution für den Mieter mitunter zu Problemen kommen kann, z.B. mit der sogenannten Doppelbelastung. Das bedeutet, dass die Kaution an den neuen Vermieter zu zahlen ist, und der alte Vermieter diese noch nicht ausgezahlt hat. Aus dieser misslichen Lage kann einem eine Wohnbürgschaft helfen.

Sicherheitsleistung für den Vermieter

Die Wohnbürgschaft ist eine Art der Sicherheitsleistung bei Fälligkeit der Mietkaution. Hierbei handelt es sich um die Einbindung eines Bürgen, welcher für die vereinbarte Kaution, im Falle einer Nichterfüllung der Verbindlichkeit, durch den Mieter, aufkommt. Was bedeutet das im Klartext? Eine Mietkaution als Bürgschaft ist dazu gedacht, dass der Vermieter im Falle eines Auszugs des Mieters, eine Sicherheit in Form von Geld besitzt, um eventuell hinterlassene Schäden, die Wohnung betreffend, zu beheben. Wenn der Mieter nun keine Kaution leisten kann, so benötigt der Vermieter eine andere Art von Sicherheit. Diese Sicherheit wäre, im Falle einer Wohnbürgschaft, eine dritte Person, der sogenannte Bürge, der für den Mieter den vereinbarten Betrag bezahlt, sollte der Vermieter dies verlangen.

Wer kommt in Frage?

Theoretisch kommt für die Person des Bürgen, jeder in Frage. In der Praxis hat sich jedoch durchgesetzt, dass meist Banken die Bürgschaft übernehmen, da deren Bonität, durch den Vermieter leicht überprüft werden kann. Abschließend gilt dazu noch zu sagen, dass eine Wohnbürgschaft keinerlei Nachteile, weder für Mieter noch für Vermieter, birgt; der Mieter hat das Kautionsgeld zur freien Verfügung, und der Vermieter weiß, dass er im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Foto: flashpics – Fotolia.com

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